Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Änderungen seit dem 01.11.2020
Höhere Anforderungen an den Energieausweis
Seit dem 1. November 2020 gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Neu- und Altbauten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die bisherigen Gesetze wie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das neue Gesetz bringt auch einige Änderungen für den Energieausweis mit sich. Diese betreffen den Verbrauchsausweis, der sich am tatsächlichen Energieverbrauch orientiert und nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2021 für alle Bestandsgebäude gilt. Nach den neuen Regelungen ist der Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich, dass die Daten, die er dem Aussteller zur Verfügung stellt, korrekt sind. Neben der reinen Datenauswertung ist künftig auch eine Begehung oder Fotoanalyse für die Ausstellung des Ausweises erforderlich. Für Sie als Hauseigentümer und Vermieter bedeutet dies zwar einen Mehraufwand, aber Sie erhalten möglicherweise auch präzisere Modernisierungsempfehlungen.
Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit SCHOLZ Immobilien
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilieneigentümer über die Energieeffizienz seines Gebäudes oder seiner Wohnung.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen dabei einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten strengere Regeln. So muss der Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder ausgehändigt werden. Bereits in Immobilienanzeigen müssen die Energiedaten in einem vorgeschriebenen Umfang angegeben werden. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.
Ein gültiger Energieausweis darf nur von Fachleuten mit spezieller Ausbildung und Qualifikation erstellt werden.
SCHOLZ Immobilien regelt alles für Sie, damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind. Wir arbeiten mit erfahrenen Fachleuten zusammen, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten. Wenn Sie uns exklusiv beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis (falls noch nicht vorhanden) sogar kostenlos.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
Der Bedarfsausweis hingegen erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise wird der Energiebedarf des gesamten Objekts ermittelt. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis - wann braucht man welchen?
Wer benötigt welchen Energieausweis?
1. Sie können zwischen den beiden Varianten frei wählen für
- Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten
- freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen, wenn das Gebäude
3. Sie benötigen keinen Energieausweis für Objekte, die unter Denkmalschutz stehen.
1. Sie können zwischen den beiden Varianten frei wählen für
- Mehrfamilienhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten
- freistehende Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen, wenn das Gebäude
- 1977 oder später errichtet wurde oder
- vor 1977 errichtet wurde und bereits der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder später durch eine umfassende Sanierung auf den energetischen Mindeststandard dieser Wärmeschutzverordnung gebracht wurde.
3. Sie benötigen keinen Energieausweis für Objekte, die unter Denkmalschutz stehen.
Verbrauchs- vs. bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einem technischen Gutachten und kostet ca. 250 bis 600 Euro. Der Betrag variiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Das günstigste Angebot ist nicht unbedingt das beste.
Der verbrauchsorientierte Ausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und kostet zwischen ca. 30 und 100 Euro.
Eigentümer, die bei Vermietung oder Verkauf keinen vollständigen, richtigen und gültigen Energieausweis vorlegen können, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf einem technischen Gutachten und kostet ca. 250 bis 600 Euro. Der Betrag variiert je nach Bundesland, Anbieter und Aufwand. Das günstigste Angebot ist nicht unbedingt das beste.
Der verbrauchsorientierte Ausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre und kostet zwischen ca. 30 und 100 Euro.
Eigentümer, die bei Vermietung oder Verkauf keinen vollständigen, richtigen und gültigen Energieausweis vorlegen können, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
